Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Gerade in den Frühlingsmonaten gibt es ihn zuhauf: den Grünschnitt. Und im Herbst türmen sich Berge von Laub und anderen kompostierbaren Abfällen in Gärten, Parks und Grünanlagen. Gartenabfälle verteilen sich nicht gleichmäßig über das Jahr, sie kommen geballt und wollen gut entsorgt und verwertet werden. Gerade Laub, Gehölz und weitere biologisch abbaubare Abfälle eignen sich hervorragend, um sie in Erde und Mulch zu verwandeln. Der Entrümpler kümmert sich daher um die Abholung Ihrer Grün- und Gartenabfälle sowie die weitere Verwertung.
Kompostierbare Abfälle nicht im Wald entsorgen!
„Natur zu Natur“ mag sich so mancher Gartenfreund denken und lädt seinen Gartenabfall kurzerhand im nahegelegenen Wald ab. Doch bei dieser Form „wilder“ Müllentsorgung drohen empfindliche Strafen. Und das nicht ohne Grund: Denn der aufgetragene Gartenabfall bringt das natürliche Gleichgewicht des Waldes aus dem Gleichgewicht. Die dicke Schicht nimmt den angesiedelten Pflanzen die Luft zum Atmen und behindert sie im Wachstum. Der Stickstoffanteil im Boden steigt unnatürlich hoch an und fördert das Wachstum von Brennnesseln und anderen Arten. Die ursprünglich ansässigen Pflanzen werden geschwächt, anfälliger für Krankheiten oder im schlimmsten Fall ganz verdrängt.
Biologisch einwandfreie Entsorgung von Grün- und Gartenabfällen
Das Anmieten eines Containers ist eine hervorragende Lösung, um Gartenabfälle und Grünschnitt umweltgerecht zu entsorgen. Der Entrümpler stellt dafür Container in verschiedenen Größen und Ausfertigungen bereit: Oben offen, mit Laderampe zum Befahren mit der Schubkarre oder als geschlossene Variante mit Türen. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Container der richtige für Ihre Anforderungen ist, denn sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Den beladenen Container mit all Ihrem Grün- und Gartenabfall holen wir dann ab und kümmern uns um die weitere Verwertung bzw. Entsorgung. Dabei können Sie sicher sein, dass wir uns selbstverständlich an die Vorgaben der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung, kurz PflAbfV, halten.