Entsorgung von Altholz

In Industrie- und Gewerbebetrieben kann die fachgerechte Entsorgung von anfallenden Holzabfällen enorme Ressourcen binden. Und als privater Verbraucher ist man mit den komplexen Vorgaben der Altholzverordnung oft überfordert. Der Entrümpler ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Entsorgung von Altholz und Paletten geht. Wir übernehmen auf Wunsch den gesamten Prozess für Sie: Von der Sortierung über das Verladen und den Transport bis hin zur fachgerechten Entsorgung. Auch die Entsorgung von Einwegpaletten oder Europaletten übernehmen wir für Sie.

Container zur Entsorgung von altem Holz

Natürlich können Sie die Sortierung Ihrer Holzabfälle auch selbst in die Hand nehmen. Oder Sie wissen bereits, dass Sie eine große Menge gleichartiger Holzabfälle bei Ihnen anfällt. In diesem Fall bietet sich das Aufstellen eines geeigneten Containers an. Sie sorgen dafür, dass Ihre Holzabfälle im Container landen, den Rest übernehmen wir für Sie. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Beratung zu dem benötigten Containervolumen oder der Klassifizierung Ihrer Holzabfälle haben. Wir helfen Ihnen gern.

Wir entsorgen Altholz aller Altholzklassen für Sie

Entsorgung Altholz

Die Entsorgung von Holzabfällen ist in der Altholzverordnung festgeschrieben. Verschieden vorbehandelte Hölzer müssen entsprechend der geltenden Ordnung voneinander getrennt entsorgt werden. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen zwischen vier verschiedenen Altholzklassen (AI – AIV). Die Altholzklasse A I umfasst alle naturbelassenen, also absolut unbehandelten Holzabfälle, die nicht durch Anstriche, Imprägnierungen oder andere Maßnahmen verunreinigt wurden. Die meisten verleimten, gestrichenen und lackierten Holzabfälle hingegen fallen in die Kategorie II der Altholzabfälle. Wichtig: Holz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde, gehört nicht in die Klasse AII. Ebenso ausgenommen sind Hölzer mit einer Beschichtung, die halogenorganische Verbindungen enthält. Dieses gehört der Altholzkategoie A III an. Die Altholzklasse A IV umfasst alle übrigen Holzabfälle, also Holz, welches mit Holzschutzmittel behandelt wurde, und nicht einer der ersten drei Kategorien zugeordnet werden kann. Eine detaillierte Zuordnung entnehmen Sie bitte der tabellarischen Übersicht.

Altholz (Kategorie AI – AIV)

Altholzkategorie A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz;