Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung – Ihr Profi in München informiert

Es gibt viele Situationen, in denen Unternehmen Akten – ob in digitaler Form oder auf Papier – vernichten möchten oder per Gesetz vernichten müssen. Auch als Privatmensch ist man oft mit der Entsorgung von Datenträgern konfrontiert, von denen man nicht möchte, dass sie in die falschen Hände fallen. Doch was gilt es bei der Aktenvernichtung zu beachten? Und wohin mit der Menge an anfallendem Papier oder CDs? Die Lösung heißt „Der Entrümpler“. Wir sind als professionell agierender Dienstleister zur Stelle und übernehmen für Sie die Aktenvernichtung in München.

Sicherheitsschloß am Behälter für Aktenvernichtung

Professionelle Vernichtung: von Papierakten bis zu digitalen Datenträgern

Wir vernichten Datenträger aller Art – denn nichts anderes sind auch Akten – für Unternehmen ausschließlich nach gesetzlicher Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Pflichten des Bundesdatenschutzgesetzes sind als praktische Anwendung in der DIN 66399 festgelegt, in der genau reguliert wird, wie welche Datenträger mit welchen Informationen vernichtet werden sollen. Basis der DIN sind drei Schutzklassen, in die Daten nach Vertraulichkeitsgrad eingeteilt werden. Klasse 1 steht für normale Sicherheit, Klasse 2 für eine höhere Sicherheit (vertrauliche Daten) und Klasse 3 für die höchste Sicherheit (besonders vertrauliche, geheime Daten). Abhängig von der Schutzklasse kann dann die Sicherheitsstufe gewählt werden, die jeweils beschreibt, für welche Datenträger mit welchen Daten die Aktenvernichtung wie durchgeführt werden soll. So können Datenträger der Schutzklasse 2 den Sicherheitsstufen 1, 2 und 3 zugeordnet werden (bei personenbezogenen Daten nur Stufe 3), Datenträger der Schutzklasse 2 den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 und Datenträger der Klasse 3 den Stufen 4, 5, 6 und 7.

Die unterschiedlichen Sicherheitsstufen bei der Aktenvernichtung sind:

Unterschieden wird im nächsten Schritt nach Datenträgerarten, denn abhängig von der Art des Datenträgers müssen andere Partikelgrößen bei der Aktenvernichtung gewählt werden. Die sechs Unterkategorien sind:

P – Informationsdarstellung in Originalgröße: Papier, Film, Druckformen
F – Informationsdarstellung verkleinert: Film, Mikrofilm, Folie
O – Informationsdarstellung auf optischen Datenträgern: CD, DVD
T – Informationsdarstellung auf magnetischem Datenträger: Disketten, ID-Karten, Magnetbandkassetten
H – Informationsdarstellung auf Festplatten mit magnetischem Datenträger: Festplatten
E – Informationsdarstellung auf elektronischen Datenträgern: Speicherstick, Chipkarte, Halbleiterfestplatten, mobile Kommunikationsmittel

Als Ihr Spezialist in München wählen wir selbstredend gemeinsam mit Ihnen die adäquate Sicherheitsstufe für den entsprechenden Datenträgertyp aus, damit Ihre vertraulichen Daten nicht in die falschen Hände geraten können. Wir beraten Sie gerne – kontaktieren Sie uns!